Pflegekontrollbesuche
gemäß § 37.3 SGB XI Berlin
Auf unseren Pflegedienst ist Verlass.
Wenn ein Pflegebedürftiger ausschließlich Pflegegeld bezieht und nicht von einem Pflegedienst, sondern einer privaten Pflegeperson unterstützt wird, sind regelmäßige Pflegekontrollbesuche gemäß § 37.3 SGB XI zu Hause vorgeschrieben.
Ziel dieser Beratungsbesuche ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese den erforderlichen Standards entspricht.
Sollte die verpflichtende Beratung nicht regelmäßig wahrgenommen werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld reduzieren oder komplett zu streichen.
Diese Vorteile
bieten unsere Pflegekontrollbesuche
Sicherung der Pflegequalität:
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte überprüfen die aktuelle Pflegesituation und geben wertvolle Hinweise zur Optimierung.
Individuelle Beratung:
Wir bieten maßgeschneiderte Empfehlungen zu pflegerischen Maßnahmen, Hilfsmitteln und Entlastungsmöglichkeiten.
Unterstützung der Angehörigen:
Durch unsere Beratung entlasten wir pflegende Angehörige und stärken ihre Kompetenz in der Pflege.
Vermeidung von Pflegegeldkürzungen:
Regelmäßige Pflegekontrollbesuche sind verpflichtend für Pflegegeldempfänger ab dem Pflegegrad 2. Bei Nichtdurchführung können Kürzungen des Pflegegeldes drohen. Mit PRO-HUMAN sind Sie auf der sicheren Seite.
Ablauf eines Pflegekontrollbesuchs
mit PRO-HUMAN
Terminvereinbarung:
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular, um einen passenden Termin zu finden.
Durchführung des Besuchs:
Unsere Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, bewertet die Pflegesituation und gibt praktische Tipps.
Dokumentation:
Wir erstellen einen Bericht und leiten diesen an die Pflegekasse weiter, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Pflegekontrollbesuche
Was passiert, wenn ich den Pflegekontrollbesuch nicht durchführen lasse?
Bei Nichtdurchführung der vorgeschriebenen Pflegekontrollbesuche kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar vollständig einstellen.
Wer führt den Pflegekontrollbesuch durch?
Bei PRO-HUMAN werden die Besuche von erfahrenen und speziell geschulten Pflegefachkräften durchgeführt.
Wie oft muss der Pflegekontrollbesuch stattfinden?
Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Pflegegrad 1: freiwillige Beratung
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können uns telefonisch erreichen oder unser Online-Formular nutzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegekontrollbesuch?
Die Kosten für die Pflegekontrollbesuche werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Ausgaben.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und sichern Sie Ihre Pflegeleistungen!